Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Chemikalien: Zertifizierung eines Unternehmens gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.