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Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten

Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle.


Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung (Handwerkskarte) aus.
In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift der Inhaberin/des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung und gegebenenfalls zusätzlich der Name der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters oder der/des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin/Gesellschafters eingetragen.

 

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Handwerkskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

§ 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 10 HwO

 

Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

HWK Lübeck - Handwerksrolle

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.