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Kanalanschlussbeitrag


Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel

Kanalanschlussbeitrag

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Beitragssatzung)


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung –GO-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 529,berichtigt 1997 S. 350) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 1999 (GVOBl.Schl.-H. S 26), der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1996 (GVOBl. Schl.-H. S.564) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 14),der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG –AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H.S.546), geändert durch Gesetz vom 30.11.1994 (GVOBl. Schl.–H. S. 527) wurde nach Beschlußfassung des Rates der Stadt Wedel vom 18. Oktober 2001 die Beitragssatzung erlassen.

 

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