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Naturschutzplanung


Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel

Naturschutzplanung

Ziel der Naturschutzplanung ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen (Artikel 20a Grundgesetz). Die Naturschutzplanung bedient sich zur Umsetzung dieses Ziels eines umfassenden Systems von Schutzgebieten bzw. Maßnahmenkonzepten.


Natura 2000 (§ 31 BNatschG)
1992 wurde von der Europäischen Union der Aufbau eines länderübergreifenden zusammenhängenden Netzes von Schutzgebieten beschlossen. Das Netz Natura 2000 basiert auf der FFH- und der EU-Vogelschutz-Richtlinie.

Die FFH-Richtlinie (das Kürzel FFH steht für Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) hat die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zum Ziel. Im Mittelpunkt der EU-Vogelschutz-Richtlinie steht der Schutz wildlebender Vogelarten.

 

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