Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Schiedsmann / Schiedsfrau / Schiedsamt


Quelle der Inhalte:
Amt Eiderkanal

Schiedsmann / Schiedsfrau / Schiedsamt

Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Bestimmungen der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein


Das Schiedsamt: Vertragen statt klagen!
Der "Schiedsmann" ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahrnimmt. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es zur Einigung.
Schiedsmänner und -frauen üben ihre ehrenamtliche Aufgabe als Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Delikten und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus. Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist.
Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt. Aus einem vor dem Schiedsmann abgeschlossenen Vergleich kann nach Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.


Schiedsmann:
Klaus Waskönig
Hüttenstraße 7
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 92772

stv. Schiedsmann
Carsten Kruse
Ohldörp 6
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 4341335

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schiedsmann.de
"Schlichten statt richten" - Broschüre des Justizministeriums des Landes Schleswig-Holstein
unter folgendem Link:
www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schlichtenStattRichten/Downloads/schlichtenStattRichten.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

 

Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keine Ansprechpartner ermitteln.
Bitte geben Sie eine Zuständigkeitsauswahl an oder wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.

Es handelt sich dabei um eine spezielle Leistung, die nur für die folgenden Ansprechpartner gilt.

Ansprechpartner

Amt Eiderkanal

Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0   |   Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de