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Demenz

Der aus dem Lateinischen stammende Begriff "Demenz" bedeutet übersetzt "weg vom Geist" oder "ohne Geist". Damit wird das wesentliche Merkmal des Krankheitsverlaufes beschrieben: Der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit.

Während zu Beginn der Krankheit die Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit stehen, kommen den Betroffenen im weiteren Verlauf der Krankheit die bereits eingeprägten Inhalte des Langzeitgedächtnisses abhanden. Die im Laufe des Lebens erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten gehen verloren.
Neben der abnehmenden Gedächtnisleistung verändern sich zudem Wahrnehmung, Verhalten und Erleben der erkrankten Menschen.

Die Gründe einer Demenzerkrankung können ganz unterschiedlich sein. Es sind bis zu 100 verschiedene Ursachen möglich.
Dabei werden grundsätzlich zwei Formen der Demenz voneinander unterschieden:

die primäre Form der Demenz und die sekundäre Form der Demenz.
Die primäre Form ist irreversibel (d. h. unumkehrbar). Hierzu zählt zum Beispiel die Alzheimer-Krankheit. Im Verlauf dieser Krankheit werden Nervenzellen im Gehirn und die Verbindungen der Nervenzellen untereinander zerstört.
Eine weitere primäre Form der Demenz ist die gefäßbedingte Demenz, auch vaskuläre Demenz genannt. Bei dieser Form kommt es infolge von Durchblutungsstörungen im Gehirn zu einem Absterben des Nervengewebes. Das Ausmaß der Durchblutungsstörung hat Einfluss darauf, wie stark die Demenzerkrankung ist.

Demenzen, die der sekundären Form angehören, sind Folgeerscheinungen anderer, meist außerhalb des Gehirns angesiedelter Grunderkrankungen. Diese können z. B. Stoffwechselerkrankungen, Vitaminmangelzustände oder chronische Vergiftungserscheinungen durch Alkohol oder Medikamente sein. Die Grunderkrankungen sind in der Regel behandel- oder zum Teil sogar heilbar. Durch eine Behandlung ist häufig auch eine Rückbildung der demenziellen Beschwerden möglich.

(vgl. Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit 2011, "Wenn das Gedächtnis nachlässt. Ratgeber: von der Diagnose bis zur Betreuung", S. 7 - 11).

Zusätzliche Betreuungsleistungen

gemäß § 45 b SGB XI

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und bei denen

  • Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der häuslichen Versorgung sowie
  • erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Dies betrifft Pflegebedürftige der Pflegestufen 1, 2 und 3. Aber auch Personen mit einem Hilfebedarf in der Grundpflege und der häuslichen Versorgung, der nicht das Ausmaß von Pflegestufe 1 erreicht, können zusätzliche Betreuungsleistungen unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen:

  • es liegt eine demenzbedingte Fähigkeitsstörung, eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung vor und
  • der Medizinische Dienst der Krankenkasse hat durch ein Gutachten die erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt.

In der beigefügten Liste sind Anbieter von zusätzlichen Betreuungsleistungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde aufgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass diese Liste möglicherweise nicht vollständig ist.

Anerkannte Träger von zusätzlichen Betreuungsleistungen, die in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden sich bitte an die Koordinierungsstelle des Pflegestützpunkt. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote

gemäß § 45 c SGB XI

Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige werden der Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangboten für demenzkranke Pflegebedürftige gefördert.

Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Betreuungsangebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung

  • die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie
  • pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.


Als niedrigschwellige Betreuungsangebote kommen in Betracht

  • Betreuungsgruppen für Demenzkranke,
  • Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich,
  • die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer,
  • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige im Sinne des § 45 a sowie
  • Familienentlastende Dienste.


In der beigefügten Liste sind Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten im Kreis Rendsburg-Eckernförde aufgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass diese Liste möglicherweise nicht vollständig ist.

Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, die von den Spitzenverbänden der Pflegekassen gefördert werden und die in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden sich bitte an die Koordinierungsstelle des Pflegestützpunkt. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde.