Sozialmedizinische Untersuchungen
Der jugendärztliche Dienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde führt im Auftrag von Dienststellen, Ämtern und Behörden sozialmedizinische Untersuchungen durch.
Das sozialmedizinische Gutachten erfasst die gesundheitlichen Störungen des Kindes und deren Auswirkungen auf das schulische und soziale Umfeld. Es wird der sinnvolle Einsatz beantragter möglicher Hilfeleistungen, die unter den Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtern bzw. ermöglichen sollen, überprüft. Insbesondere soll die Teilnahme an einer angemessenen (schulischen) Ausbildung ermöglicht und eine weitgehende Unabhängigkeit von Pflege sichergestellt werden.
Im Wesentlichen sind es Untersuchungen zur Feststellung der Notwendigkeit
- des außerschulischen Förderunterrichts bei Kindern mit Behinderung
- einer Schulassistenz bei Kindern mit Behinderung (Schulbegleitung)
- des familienentlastenden Dienstes
- von Mutter-/Vater-Kind-Kuren
- Überprüfung des Anspruchs auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe
Gesetzliche Grundlagen
- Gesundheitsdienstgesetz Schleswig-Holstein (GDG)
- Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung)
- Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
- Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
- Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Untersuchung
- das Vorsorgeheft
- den Impfpass
sowie eventuell vorhandene Unterlagen über den Gesundheitszustand Ihres Kindes mit (z. B. vom Krankenhaus, von Kinder- und Jugendarzt/-ärztin, Befunde der Augenheilkunde, der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, der Orthopädie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. aktuelle Unterlagen aus Praxen für Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie). Bitte vergessen Sie die Brille und/oder andere Heilhilfsmittel nicht.