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Untere Wasserbehörde

Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen

Nach den einschlägigen wasserrechtlichen Vorschriften sind die Gewässer so zu nutzen, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen Einzelner dienen und dass vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben. Außerdem ist es unser Ziel, dass der Zustand der Gewässer weiter verbessert wird.
 

Ansprechpartner  

Abwasserbeseitigung / Grundstücksentwässerung
 
  • Ortsentwässerungen
  • B-Pläne

Herr Tresselt

Frau Mieth

 
  • Kläranlagenüberwachung
Herr Meyer
Herr Klenk
 
  • Bau- und Betrieb von Hauskläranlagen 
    Nord / Süd

Herr Roewer

Herr Köster

 
  • Dichtheitsprüfung von 
    Grundstücksentwässerungsanlagen
Herr Tresselt

Merkblatt 
Fachfirmen 
Protokoll 
Karte Wasserschutzgebiete

  • Bebauungspläne
 Merkblatt
  • Niederschlagswasserbeseitigung
    Ortslagen / Landwirtschaft
Herr Meyer
Herr Klenk
Merkblatt

Grundwasserbewirtschaftung
 
  • Trinkwasserbrunnen
  • Brauchwasserbrunnen
  • Beregnungsbrunnen
Herr Kasdepke
Frau Keilmann
 
  • Bohranzeige zur Errichtung und Nutzung 
    einer Erdwärmesondeanlage
Frau Keilmann 
  • Wasserschutzgebiete
Herr KasdepkeWSG Bordesholm – Allgemeinverfügung
WSG Bordesholm – Verordnung
WSG Bordesholm – Straßenverzeichnis
WSG Bordesholm – Übersichtskarte
  WSG Eckernförde-Süd – Verordnung
WSG Eckernförde-Süd – Straßenverzeichnis
WSG Eckernförde-Süd – Übersichtskarte
  WSG Rendsburg – Verordnung
WSG Rendsburg – Straßenverzeichnis RD
WSG Rendsburg – Straßenverzeichnis Fockbek
WSG Rendsburg – Übersichtskarte

Oberflächengewässerbewirtschaftung
 
  • Gewässerunterhaltung
  • Betreuung der Wasser- und Bodenverbände
  • Gewässerausbau
  • Anlagen in und an Gewässern
  • Oberflächenwasserentnahme
  • Bebauungspläne

Herr Baasch
Herr Kasdepke
Herr Thiel

 

    Rechtsvorschriften

    Planfeststellungsbeschluss - Brekendorf

    Herstellung eines Oberflächengewässers in der Gemeinde Brekendorf

    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz - 03.09.2015

    Vermeidung von Gewässergefahren

    Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Biogasanlagen und Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen) müssen so geplant und errichtet werden, beschaffen sein und betrieben werden, dass u. a.

    • wassergefährdende Stoffe nicht austreten können,
    • Undichtheiten aller Anlagenteile, die mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind,
    • austretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten sowie ordnungsgemäß entsorgt werden; dies gilt auch für betriebsbedingt auftretende Spritz- u- Tropfverluste, und
    • bei einer Störung des bestimmungsmäßigen Betriebs der Anlage (Betriebsstörung) anfallende Gemische, die ausgetretene wassergefährdende Stoffe enthalten können, zurückgehalten und ordnungsgemäß als Abfall entsorgt oder als Abwasser beseitigt werden.

    Anlagen müssen dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen hinreichend widerstandsfähig sein.