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Kindertagespflege

Kindertagespflege soll Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fördert die Kindertagespflege gemäß §§ 23/24 SGB VIII auf der Grundlage der Satzung des Kreises zur Förderung der Kindertagespflege.

Förderung der Kindertagespflege

Rechtliche Grundlagen

Die Förderung der Kindertagespflege umfasst

  • die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person selbst gefunden wurde,
  • die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson sowie die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und die hälftige Erstattung (Verlinkung auf Antrag) nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung,
  • den Anspruch der Tagespflegeperson auf fachliche Beratung, Begleitung (Frau Dreeßen)
  • den Anspruch der Erziehungsberechtigten auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege (Frau FischerFrau HehlertFrau Thode)

Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

  • diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist,
  • die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchen sind,
  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden 
  • oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit i. S. des zweiten Buches teilnehmen.

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Für Kinder ab dem dritten Lebensjahr kommt Tagespflege ergänzend zur Betreuung in Kindergarten und Schule in Betracht.

Förderung der Kindertagespflege im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat zur Förderung der Kindertagespflege eine Satzung erlassen. Hierin sind alle wichtigen Regelungen zur Qualifizierung, Vermittlung und Finanzierung der Kindertagespflege enthalten.

  • Anträge auf Gewährung einer laufenden Geldleistung sind rechtzeitig vor Beginn der Tagespflege durch die Erziehungsberechtigten beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu stellen.
  • Die Förderung erfolgt rückwirkend zum 01. des Monats, in dem der Antrag beim Kreis eingegangen ist.
  • Kinder, für die die Gewährung einer laufenden Geldleistung beantragt wird, müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben.

Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag beträgt 7,21 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder ab dem dritten Lebensjahr. 
Antrag auf Förderung der Kindertagespflege

Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen bzw. in Kindertagespflege betreut, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für Eltern nach der Satzung des Kreises. 
Anlage zum Antrag Geschwisterermäßigung

Auf Antrag kann der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung dem Kind und den Eltern nicht zuzumuten ist. 
Antrag auf Ermäßigung oder Erlass des Kostenbeitrages

Die Berechnung erfolgt analog der Sozialstaffelregelung für den Besuch von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

Empfänger von Leistungen

  • nach dem SGB II und SGB XII,
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2),
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3),
  • von Kindergeldzuschlag gemäß § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes,
  • nach dem Wohngeldgesetz

erhalten bei Vorlage des Bescheides ohne Einzelfallberechnung eine 100 %ige Ermäßigung.

Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrages (Empfänger von Sozialleistungen)

Vermittlung von Kindertagespflegepersonen

Für die Beratung von Eltern in Fragen der Kindertagespflege und die Vermittlung und Beratung von qualifizierten Tagespflegepersonen wurden im Kreisgebiet Vermittlungsstellen eingerichtet.

Vermittlungsstellen

Die Vermittlungsstellen helfen bei allen Fragen rund um die Tagespflege.
Sie haben insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen
  • Werbung von Tagespflegepersonen
  • Vermittlung der Kinder zu einer geeigneten Tagespflegeperson
  • Werbung und Unterstützung von Tagespflegepersonen

Informationen zu den Ansprechpartnern in den Vermittlungsstellen finden Sie hier

Liste der regionalen Vermittlungsstellen

Vermittlung für Kindertagespflege im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Download Flyer

Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII)

Tagesmütter/-väter benötigen nach § 43 SGB VIII bereits ab dem ersten Tageskind, dass sie mehr als 15 Stunden außerhalb des Elternhauses, länger als 3 Monate und gegen Entgelt betreuen, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nicht mehr kindbezogen erteilt, sondern berechtigt zur Betreuung von gleichzeitig bis zu fünf Kindern und ist auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis sind u. a. eine pädagogische Berufsausbildung oder ein Qualifizierungskurs von 160 Unterrichtsstunden nach dem Qualitätshandbuch (QHB) und ein Praktikum von 80 Stunden in einer Einrichtung oder bei einer Tagespflegeperson.
Für die Grundqualifikation zur Tagespflegeperson fällt keine Teilnahmegebühr an. Ein Aufbaukurs im Umfang von 140 Stunden ist ab Juni 2021 geplant. Die Tagespflegeperson erhält auf Antrag eine Erstausstattungsbeihilfe bei Bereitstellung von neuen Plätzen in der Tagespflege.
Auskünfte erteilt Frau Scholz-Richter unter der Telefonnummer 04331 202-391.