Maßnahmen gegen Neuinfektionen
Maßnahmen gegen Neuinfektionen
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann durch besonnenes Verhalten sich und die Menschen im persönlichen Umfeld vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen. Es ist entscheidend, dass wir Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen. So schützen wir uns und andere – das gesamte Jahr über.
Kontakte
- Meiden Sie Menschenansammlungen.
- Reduzieren Sie alle persönlichen Treffen, die nicht nötig sind.
- Zulässig sind:
- Personen eines gemeinsamen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl,
- Personen eines gemeinsamen Haushaltes mit einem weiteren Haushalt, hierbei darf die Obergrenze von fünf Personen nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt,
- Personen mit Schwerbehindertenausweis dürfen von Begleitpersonen unterstützt werden,
- getrennt lebende Paare gelten als ein Haushalt und dürfen sich mit einem weiteren Haushalt treffen, solange die Obergrenze von fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt.
- Halten Sie Abstand.
- Müssen Sie husten, niesen oder sich die Nase putzen, vergrößern Sie möglichst den Abstand zu anderen Personen und drehen Sie sich weg.
- AHA-Regeln wahren: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske
Maskenpflicht
Die Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg Eckernförde zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, welche zuletzt nur noch für den NOK Fußgängertunnel galt, wurde mit Wirkung ab dem 21.06.2021 aufgehoben.
An der frischen Luft, etwa auf Wochenmärkten oder in Warteschlangen, entfällt zudem mit Inkrafttreten der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein ab dem 28.06.2021 die Maskenpflicht. Das Abstandsgebot gilt jedoch unverändert weiter.
Ob und in welchem Umfang in Innenräumen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung notwendig ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bestimmungen (z.B. für Veranstaltungen die §§5 bis 5d Corona- BekämpfVO oder auch den §§ 7 (Gaststätte) oder 8 (Einzelhandel) Corona-BekämpfVO) der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.
Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2a Abs. 2 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen ist vom 12.06.2021