Abstands- und Hygienekonzepte
Abstands- und Hygienekonzepte
Seit dem Inkrafttreten der Regelungen vom 1. November ist das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein schrittweise heruntergefahren. Neben dem besonnenen Handeln der Bürgerinnen und Bürger sind die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und umfangreiche Hygienemaßnahmen wichtige Bausteine in der weiteren Bekämpfung der Coronavirus-Ausbreitung.
Die Corona-BekämpfVO vom 22.07.2021, in Kraft ab dem 26.07.2021, außer Kraft mit Ablauf des 22.08.2021, legt Auslastungsbegrenzungen sowie Hygienestandards für gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen fest, die in einem zu erstellenden Hygienekonzept zu berücksichtigen sind.
Insbesondere folgende Punkte sind in den Hygienekonzepten zu berücksichtigen:
- Mindestabstand:
Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden und Besuchern. - Vermeidung von Warteschlangen und Ansammlungen:
Hierfür ist ein entsprechendes Konzept zu erstellen und umzusetzen. Es ist die sinnvolle Leitung der Besucherströme anzugeben. - Reinigung der Oberflächen und ggf. der Sanitärräume ggf. mit Protokollierung
- Belüftung:
Innenräume müssen eine ausreichende Belüftung vorweisen.
In der Landesverordnung vom 22. Juli 2021 finden Sie die aktuellen Mindestanforderungen an Hygienekonzepte.
Um Ihr Hygienekonzept anzuzeigen, senden Sie es per E-Mail an: gesundheitsschutz[at]kreis-rd.de.