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Schulamt

Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht es aus dem Landrat  und zwei Schulrätinnen. Als untere Schulaufsichtsbehörde ist das Schulamt zuständig für die Grund-, und Gemeinschaftsschulen sowie die Förderzentren im Kreisgebiet. 

Bei der Erfüllung der Aufgaben des Schulamtes wirken der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde und die Schulrätinnen als Landesbedienstete zusammen, auch wenn ihnen jeweils alleinige Zuständigkeitsbereiche zugeordnet sind. 

Die Schulrätinnen beraten die Schulen, insbesondere die Lehrkräfte und die Schulleitungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, sie üben die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen aus und haben die Dienstaufsicht über die Schulen. In ihren Aufgabenbereich fallen auch die Versorgung der Schulen mit Lehrerplanstellen und die Unterstützung bei der Gewinnung von Lehrkräften im Rahmen der vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Mittel. 

Der Landrat übt die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aus.

Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein

Sommerferien29.06.2020 - 08.08.2020
Herbstferien05.10.2020 - 17.10.2020
Weihnachtsferien21.12.2020 - 06.01.2021
Osterferien01.04.2021 - 16.04.2021
Himmelfahrt14.05.2021 - 15.05.2021
Sommerferien21.06.2021 - 31.07.2021
Herbstferien04.10.2021 - 16.10.2021
Weihnachtsferien23.12.2021 - 08.01.2022
Osterferien04.04.2022 - 16.04.2022
Himmelfahrt27.05.2022 - 28.05.2022
Sommerferien04.07.2022 - 13.08.2022
Herbstferien10.10.2022 - 21.10.2022
Weihnachtsferien23.12.2022 - 07.01.2023
Osterferien06.04.2023 - 22.04.2023
Himmelfahrt19.05.2023 - 20.05.2023

Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien jeweils eine Kalenderwoche früher;
die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher.

Einstellung von Lehrkräften

Das Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist als untere Schulaufsichtsbehörde für die befristete Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sowie den Förderzentren im Kreisgebiet zuständig. Befristete Einstellungen erfolgen im Rahmen von Vertretungsunterricht bei Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit usw. 

Voraussetzung für die Einstellung als Vertretungslehrkraft im Schuldienst ist das Vorliegen eines ersten oder zweiten Staatsexamens. 

Interessierte Lehrkräfte bewerben sich bitte beim
Schulamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
04331 202-541, -548 oder -680
schulamt[at]kreis-rd.de 

Dem Bewerbungsschreiben ist ein kurzer Lebenslauf sowie eine Kopie des Zeugnisses des ersten und ggf. des zweiten Staatsexamens beizufügen. Sie werden gebeten, in ihrer Bewerbung kurz zu erläutern, in welchem Stundenumfang sie bereit sind zu arbeiten und welche Fächer sie außer ihren studierten Fächern unterrichten würden. 

Die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen stehen im Dienst des Landes Schleswig-Holstein. Sie haben die Möglichkeit, sich online für den Bereich „Stellenmarkt Schule“ (www.bildung.schleswig-holstein.de) beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zu bewerben. 

Vordrucke für Lehrkräfte

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein hat für Lehrkräfte, die eine/n

  • Antragsruhestand
  • Dienstreise
  • Elternzeit
  • Freigabeerklärung für das Bewerbungsverfahren in andere Bundesländer
  • Nebentätigkeit
  • Reisekostenabrechnung
  • Sonderurlaub
  • Teilzeitbeschäftigung (auch in Form eines Sabbatjahres)

beantragen möchten, als Service-Angebot Vordrucke ins Netz gestellt. Die aktuellen Vordrucke finden Sie auf den Seiten des Landesportals.

Externe Schulabschlüsse

Externe Schulabschlüsse für Personen ohne Schulbesuch zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses oder des Mittleren Schulabschlusses (Präsentation)
 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Kreiselternbeiräte

In den Kreisen und kreisfreien Städten werden Kreiselternbeiräte jeweils gebildet für die Grundschulen und Förderzentren, die Gemeinschaftsschulen sowie die Gymnasien. 

Der Kreiselternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Kreisebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Klassenelternbeiräte.

Zuständigkeiten der Schulräte