Symptome erkennen und richtig handeln
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie engen Kontakt zu einer nachweislich positiv getesteten Person hatten, bleiben Sie bitte so lange zu Hause, bis sich das Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat. Die positiv getestete Person wird Sie als Kontaktperson benennen, so dass wir Sie kontaktieren können. Das Gesundheitsamt legt dann fest, ob Sie sich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Es ist nicht möglich, sich von der Absonderung "frei" zu testen. Ein negativer Test ist nur eine Momentaufnahme und sagt noch nicht aus, dass keine Infektion vorliegt – sie kann während der Inkubationszeit jeden Tag auftreten und der Test später positiv werden.
Wenn Sie Symptome einer möglichen Erkrankung durch das Coronavirus entwickelt haben (z. B. Husten, Fieber, Hals- und Gliederschmerzen), lassen Sie einen Test durchführen. Melden Sie sich hierfür telefonisch bei
- Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin oder
- der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117.
Ihr Testergebnis erhalten Sie über folgenden Link: https://www.mein-laborergebnis.de/ Sofern Ihr Testergebnis positiv ist, bleiben Sie bitte zu Hause. Melden Sie sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises, welcher über das Bürgertelefon (04331/202-850) oder per E-Mail unter gesundheitsschutz[at]kreis-rd.de zu erreichen ist.
- Sobald jemand von seinem oder ihrem positiven Corona-Testergebnis erfährt, muss er oder sie sich sofort und auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben
- Das gilt auch für alle, die im selben Haushalt leben
- Haus oder Wohnung dürfen dann nicht mehr verlassen werden, bis der Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises etwas Anderes anordnet.
- Positiv getestete Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises zu melden.
- Sobald jemand von seinem oder ihrem positiven Corona-Testergebnis erfährt, muss er sie sich sofort und auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben.
- Das Testergebnis muss unverzüglich durch einen PCR-Test bestätigt werden. Alternativ kann eine 14-tägige Quarantäne absolviert werden.
- Für den PCR-Test darf die Häuslichkeit einmalig verlassen werden:
- ohne Nutzung des ÖPNV
- unter Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung,
- auf direktem Hin- und Rückweg ohne Zwischenstopps.
- Für den PCR-Test darf die Häuslichkeit einmalig verlassen werden:
Bei vorliegendem negativem PCR-Test endet die Pflicht zur Absonderung.
- Kein enger körperlicher Kontakt zu Familienangehörigen und anderen Personen;
- ein Abstand von mehr als 1,50 bis zwei Meter zu allen Personen ist einzuhalten.
- Nach Möglichkeit sollte im Haushalt eine zeitliche und räumliche Trennung zu bisher nichtpositiven Haushaltsmitgliedern eingehalten werden. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden.
- Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes (MNS), wenn es unvermeidlich ist, dass der Raum mit anderen geteilt werden muss. Der MNS muss bei Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden, gewechselt werden.
- Geschirr und Wäsche sollten nicht mit Haushaltsmitgliedern oder Dritten geteilt werden, bevor diese gewaschen worden sind – wenn möglich bei mindestens 60 Grad.
- Oberflächen, mit denen Personen häufig in Berührung kommen, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger oder Flächendesinfektionsmittel gereinigt werden.
- Führen eines Tagebuchs, wo unter anderem Symptome und Körpertemperatur notiert werden. Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist der Fachdienst Gesundheitsdienste unverzüglich zu informieren.
- Die Körpertemperatur ist zweimal täglich zu messen.
Sollten Sie durch die Corona-Warn-App darüber informiert werden, dass ein Kontakt zu einer positiv getesteten Person stattgefunden hat, wird Sie die App über weitere Schritte informieren. Sie sollten sich in jedem Fall nach Hause begeben oder anderweitig absondern und weitere Schritte telefonisch mit
- Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin oder
- der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder
- dem zuständigen Gesundheitsamt absprechen.
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