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Untere Bodenschutzbehörde

Bodenschutz

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. 

Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

Ansprechpersonen

Auskünfte aus dem Altlastenkataster
Frau Schünemann
Herr Vogel
     - Auskunftsantrag
Erstbewertung von Altstandorten
Frau C. Hinrichsen
Herr Vogel
Vorsorgender Bodenschutz
Frau C. Hinrichsen
Herr Beck
Bodenschutz beim Bauen
Frau C. Hinrichsen
Herr Vogel
Untersuchung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen
Frau C. Hinrichsen
Herr Marten
Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen
Frau C. Hinrichsen
Herr Marten
Aufschüttungen / Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht
Frau C. Hinrichsen
Herr Beck
Einzelfallgenehmigungen zur Verfüllung von Abgrabungen
Frau C. Hinrichsen
Herr Beck