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Pflegeeltern und Pflegekinder

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie?

Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie ist ein elementares Thema bei der Aufnahme von Pflegekindern. Sowohl vom rechtlichen, als auch vom psychologischen Aspekt ist es wichtig, den Kontakt des Kindes zu seiner Herkunft zu ermöglichen und zu unterstützen.

Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1684 BGB) „hat das Kind … das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“. Hieraus ergibt sich ein klarer Rechtsanspruch des Kindes und der Eltern auf Kontakt. Dieser Anspruch wird nur in ganz wenigen besonders gelagerten Fällen nicht realisiert.

Aus dem psychologischen Blickwinkel sind die eigenen Wurzeln und die eigene Identität für Kinder sehr wichtig. Je nach Lebensphase beschäftigen sie sich intensiv mit diesen Fragen. Pflegekinder lernen und erleben ganz viel in ihren Pflegefamilien. Die Frage nach der eigenen Familie, der eigenen Identität und Biographie, kann für Kinder und Jugendliche am besten durch eigenes Erleben beantwortet werden. Durch regelmäßige Kontakte können die Kinder sich immer wieder ein Bild von ihren Eltern machen und verlieren nicht gänzlich den Kontakt.
Der Umfang des Umgangskontaktes zwischen Eltern und Kindern, die in Pflegefamilien leben, wird während der Hilfeplanung individuell gestaltet.
Wichtige Personen aus dem Leben eines Kindes, dass können z.B. Großeltern sein, haben ebenfalls einen Anspruch, Kontakt zu den Kindern zu haben. Dieser Umgang wird in der Regel zeitlich nicht so umfangreich gestaltet, wie der Kontakt zwischen Eltern und dem Kind.

Wenn in der Hilfeplanung eine Rückkehr des Kindes in seine Familie geplant wird, finden die Kontakte häufiger und intensiver statt.
Neben den Umgangskontakten sind die Eltern berechtigt, die Entwicklung des Kindes in der Pflegefamilie mit zu gestalten. Hierfür können sie an Hilfeplangesprächen teilnehmen und benennen, wie sie sich die Entwicklung und Förderung ihres Kindes vorstellen. Die meisten Herkunftseltern haben das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechtes für das Pflegekind. Sie haben der Unterbringung ihres Kindes im Rahmen eines Antrages auf Hilfe zur Erziehung zugestimmt und treten den größten Teil der Verantwortung für das Kind über eine Vollmacht an die Pflegeeltern ab.

Für das Pflegekind ist es enorm wichtig, dass sich die Erwachsenen um es herum einig zeigen. Es leidet unter Uneinigkeit und Unstimmigkeiten. Die gesetzliche Grundlage (hier § 37 SGB VIII) verlangt, dass das Jugendamt darauf hinwirkt, dass die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern zum Wohl des Kindes zusammen arbeiten.