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Kostenübernahme für Schuldnerberatung

Fachberatung durch die Schuldnerberatungsstellen

im Anbieterverbund des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Sie sind verschuldet und suchen Rat bei einer Schuldnerberatungsstelle?

Die Beratung hat zum Ziel, Hilfe bei der Überwindung der Notlage zu gewähren sowie Handlungskompetenz zum angemessenen Umgang mit Schulden zu vermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für die Schuldnerberatung übernommen werden. Der erforderliche Antrag wird mit Ihnen zu Beratungsbeginn in der Schuldner-beratungsstelle ausgefüllt und zur Entscheidung an den Fachdienst Soziale Sicherung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde weitergeleitet. Die Schuldnerberatungsstellen des Anbieterverbundes des Kreises Rendsburg-Eckernförde sind in Aukrug, Bordesholm, Eckernförde und Rendsburg.

Adressen und Kontaktdaten finden Sie unter:
www.schuldnerberatung-sh.de/beratungsstellen/kreis-rendsburg-eckernfoerde

Voraussetzung

  • Die Schuldnerberatungsstelle gehört zum Anbieterverbund des Kreises Rendsburg-Eckernförde
  • Die Einkommens- und Vermögensgrenze wird unterschritten

Notwendige Unterlagen

  • Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Nachweise zu den Antragsangaben (Einkommen, Vermögen, Unterkunftskosten, Versicherungsbeiträge)

Kosten

Gebührenfrei

Gesetzliche Grundlagen

  • § 16 a Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • § 11 Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)