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Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Seit 1991 gibt es in Deutschland ein einheitliches Früherkennungsprogramm für Kinder. Bis zum Schulalter umfasst dieses Programm zehn ärztliche Untersuchungen (U 1 - U 9). Im 13.-14. Lebensjahr wird noch eine weitere Untersuchung angeboten, die J 1.

Mit Hilfe der Früherkennungsuntersuchungen sollen mögliche gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:

  • U1 - nach der Geburt,
  • U2 - 3. bis 10. Lebenstag,
  • U3 - 4. bis 5. Lebenswoche,
  • U4 - 3. bis 4. Lebensmonat,
  • U5 - 6. bis 7. Lebensmonat,
  • U6 - 10. bis 12. Lebensmonat,
  • U7 - 21. bis 24. Lebensmonat,
  • U7a  - 34. bis 36. Lebensmonat,
  • U8 - 46. bis 48. Lebensmonat,
  • U9 - 60. bis 64. Lebensmonat,
  • J1 - 13. bis 14. Lebensjahr.

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen stattfinden, da die rechtzeitige Früherkennung und Behandlung einiger Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitabschnitt erfolgreich sein können. Darüber hinaus sind die Untersuchungstermine so gewählt, dass wichtige, in bestimmten Zeitspannen erfolgende Entwicklungsschritte, beurteilt werden können.

Kosten

Gebührenfrei