Amtsärztliche Untersuchungen
Der amtsärztliche Dienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde führt im behördlichen Auftrag amtsärztliche Untersuchungen durch und erstellt auf deren Grundlage Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Das sind insbesondere Untersuchungen
- der Erwerbsfähigkeit nach dem Sozialgesetzbuch II
- der Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI
- des Leistungsbedarfs nach dem Sozialgesetzbuch XII
- der Reisefähigkeit von Personen
- der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- der Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- vor Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen Dienst
Gesetzliche Grundlagen
- Gesundheitsdienstgesetz Schleswig-Holstein (GDG)
- Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein
- Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (Beihilfeverordnung -BhVO-)
- Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
- Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung)
- Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anlage zur Gebührensatzung des Kreises über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen an.