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Bildungstarif

Bildungstarif

Bildungstarif seit dem 01.08.2018

Der Kreistag hat beschlossen, den Bildungstarif unter § 15 in die Satzung über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung zu integrieren.

Diese Satzung trat am 01.08.2018 in Kraft.

Der Bildungstarif wird Schüler*innen der Klassenstufe 11 - 13 der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie allen Schüler*innen, die an einer Beruflichen Schule eine schulische Ausbildung absolvieren, gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung des Bildungstarifs ist, dass der Wohnort der Schüler*innen im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt und dass die Wohnortgemeinde nicht die Gemeinde des Schulortes ist.

Für alle Fahrschüler*innen, die den Bildungstarif in Anspruch nehmen, wird ein einmaliger Pauschalbetrag pro Schuljahr in Höhe von 150,00 Euro erhoben und bei Erstattung von den nachgewiesenen Fahrtkosten abgezogen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat entschieden, ab dem Schuljahr 2020/21 alle Fahrkarten (Einzel-, Wochen- und Monatskarten für Schüler*innen) in allen Schulmonaten zu berücksichtigen, solange die Gesamtsumme der Fahrkarten den Preis einer Monatskarte nicht übersteigt.