Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundrente

Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. Die Grundrente sieht in der gesetzlichen Rentenversicherung einen individuellen Zuschlag für langjährige Versicherung mit unterdurchschnittlichen Einkommen sowie einen Freibetrag beim Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII) sowie den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor.

Es muss kein Antrag gestellt werden. Der Grundrentenzuschlag bzw. Freibetrag wird für alle Rentenarten gewährt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten) sowie Erwerbsminderungsrenten.

Die Deutsche Rentenversicherung beginnt voraussichtlich ab Juli 2021 mit der Versendung der Grundrentenbescheide für Rentnerinnen und Rentner, die erstmals ab diesem Zeitpunkt eine Rente erhalten. Alle anderen bekommen ihre Bescheide voraussichtlich bis Ende 2022.

Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt.

Gesetzliche Grundlage

Grundgesetz

Kosten

Gebührenfrei