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Jugendhilfeplanung

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Planungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot an Leistungen der Jugendhilfe im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Die Kinder- und Jugendhilfe orientiert sich an den programmatischen Aussagen des § 1 SGB VIII

„§ 1 (3) Jugendhilfe soll …insbesondere 

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen,
  • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur bedarfsgerechten Steuerung der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe. Sie bereitet jugendpolitische Entscheidungen vor mit dem Ziel eines effektiven und effizienten Mitteleinsatzes.

Schwerpunkte der Jugendhilfeplanung im Kreis sind

  • eine regelmäßige Berichterstattung zur Fall- und Kostenentwicklung der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII,
  • anlassbezogene Berichterstattungen zu ausgewählten Handlungsfeldern,
  • die Begleitung von Projekten zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe.