Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Im Rahmen der Corona Pandemie findet insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Anwendung. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, siehe § 1 IfSG.
Die Landesverordnungen und Allgemeinverfügungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde beruhen auf den §§ 28 - 32 IfSG.
Durch die Maßnahmen können die Grundrechte eingeschränkt werden, die im Grundgesetz (GG) verankert sind. Das IfSG erlaubt unter anderem folgende Grundrechte einzuschränken:
- die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)
- die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG)
- die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
- das Brief- und Postgeheimnisses (Art. 10 GG)
- die Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG)
- die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG).
Des Weiteren wird in Schleswig-Holstein das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) herangezogen, um Einzelne und/oder die Allgemeinheit vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen.