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Eingliederungshilfen nach SGB IX

Haben Sie Fragen? Kommt Ihnen das bekannt vor? Wir können helfen!

  • Mir wächst alles über den Kopf.
  • Ich kann die einfachsten Sachen nicht mehr erledigen.
  • Ich mag nicht rausgehen.
  • Kann ich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten?
  • Gibt es andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
  • Kann ich in einem Wohnheim leben?
  • Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?

 

Zuständigkeiten

Im Fachdienst „Eingliederungshilfen“ werden Hilfen bearbeitet für  

  • Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen geistigen und körperlichen Behinderung (außer Maßnahmen der Frühförderung)
  • erwachsene Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen seelischen Behinderung.

Verfahren

Über die Hilfegewährung entscheiden Fachkräfte der Verwaltung und der Hilfeplanung in einem sogenannten Gesamt- oder Teilhabeplanverfahren.

Das Verfahren gliedert sich in 3 Schritte:

1. Erstberatung

Hier beraten wir sie umfassend über mögliche Hilfen. In diesem Gespräch können Sie einen formlosen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen.

Einen kurzfristigen Termin zur Erstberatung vereinbaren Sie am besten telefonisch unter der Telefonnummer 04331 202-7031.

2. Bedarfsermittlung

Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, erfolgt eine ausführliche Bedarfsermittlung, d.h. wir besprechen mit Ihnen Ihre persönliche Lebenssituation, die Veränderungswünsche und die bisherigen Hilfen. Eventuell muss noch eine ärztliche Stellungnahme vom Fachdienst Gesundheitsdienste eingeholt werden.

Parallel dazu wird überprüft, ob Sie von Ihrem Einkommen oder Vermögen etwas zu einer Hilfe dazu zahlen müssen.

3. Erstellung des Gesamt- oder Teilhabeplans und Bescheiderteilung

Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie einen Anspruch auf Eingliederungshilfen haben, besprechen wir mit Ihnen Ziele, Maßnahmen und wer die Hilfe leisten soll. Die Ergebnisse unserer Gespräche werden zu einem Gesamt-/Teilhabeplan zusammengefügt.

Auf der Grundlage dieses Planes schickt die Fachkraft der Verwaltung Ihnen und der helfenden Institution einen Bescheid und sorgt dafür, dass die Hilfe bezahlt wird.

Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag
  • in der Regel Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • weitere im Einzelfall erforderliche Unterlagen nach Absprache

Kosten

Eingliederungshilfe wird vermögens- und einkommensabhängig geleistet, d.h. unter Umständen muss etwas zur Hilfe dazu gezahlt werden oder, wenn erhebliches Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, muss die Hilfe selbst gezahlt werden.

Im Rahmen der Beratungspflicht ist die Antragstellung und Bearbeitung kostenfrei.