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Versammlung und Demonstrationen

Öffentliche Versammlung/Demonstrationen anzeigen

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese/n grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmer/innen oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Gegebenenfalls werden im Vorfeld mit der Veranstalterin / dem Veranstalter Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.

Fristen

Die Anmeldung hat mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung beziehungsweise Aufruf) der Versammlung zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalte, wie 

  • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterinder anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation),
  • Name und Anschrift, Telefon und Fax / E-Mail des Versammlungsleiters / der Versammlungsleiterin,
  • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema.
  • Bei Aufzügen den geplanten Streckenverlauf.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH),
  • Art. 8 Grundgesetz (GG).