Kinder- und Jugendschutz
Jugend- und Sozialdienst
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, ist zentrales Anliegen des Jugendamtes. Diese Aufgabe obliegt dem Jugend- und Sozialdienst.
Neben präventiven Angeboten und unterstützenden Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Notsituationen, stellt das Jugendamt den Schutz von Kindern, Jugendlichen in Fällen von Kindes- und Jugendwohlgefährdung sicher.
Erhält der Jugend- und Sozialdienst Hinweise auf eine Kindes- bzw. Jugendwohlgefährdung, so hat dieser im Rahmen des Schutzauftrags das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen (gem. §8a Abs. 1 SGB VIII). Bei der Überprüfung hat er die Eltern und das Kind bzw Jugendliche in geeigneter Weise mit einzubinden, sofern dadurch der Schutz des Kindes/Jugendlichen nicht gefährdet wird.
In der Ausübung des sogenannten staatlichen Wächteramtes (vgl. §6 GG) ist der Jugend- und Sozialdienst verpflichtet, unter Beteiligung der Sorgeberechtigten und des Kindes bzw. des Jugendlichen festgestellte Gefährdungen abzuwenden.
Sofern der Schutz anders nicht sichergestellt werden kann, ist der JSD berechtigt, ein Kind/Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
Ein Verdacht einer Kindes- und Jugendwohlgefährdung kann im Jugend- und Sozialdienst (öffnet internen Link) des Kreises Rendsburg Eckernförde gemeldet werden.