Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche

Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen bedroht sind, können Leistungen zur Teilhabe erhalten. Teilhabeleistungen sind in vielfältigen Formen möglich. Der Bedarf wird im Einzelfall auf der Grundlage des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ermittelt (siehe auch unter 3.).

Teilhabeleistungen nach § 35a SGB VIII

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre haben Anspruch auf Teilhabeleis-tungen, wenn ihre seelische Gesundheit länger als 6 Monate vom entwicklungstypischen Zustand des jeweiligen Alters abweicht und zudem die Teilhabe am sozialen Leben in der Gemeinschaft erheblich beeinträchtigt ist.

Die Anspruchsberechtigung wird in einem zweischrittigen Verfahren geklärt:

  1. Psychiatrische Stellungnahme zur seelischen Gesundheit (durch eine Fachärztin/ Facharzt für Psychiatrie) mit der Bestätigung für den nach §35a SGB VIII anspruchsberechtigten Personenkreis.
  2. Teilhabe Einschätzung durch eine Fachkraft der Fachgruppe ‚Teilhabe junge Menschen‘ im Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Verfahren:

  1. Schriftlicher Antrag der Sorgeberechtigten / Eltern bzw. der/s jungen Volljährigen
  2. Prüfung der Zuständigkeit und ggf. Einladung zum 1. Erstgespräch
  3. Beratung, Klärung und Bewertung der Teilhabe der/s Antragssteller/in

Teilhabeleistungen für Kinder im Vorschulalter nach den §§ 42, 46, 79 SGB IX

Kinder im Vorschulalter haben Anspruch auf Teilhabeleistungen, wenn ihre körperliche, geistige und/ oder seelische Gesundheit und die soziale Teilhabe dadurch  beeinträchtigt ist. Die Anspruchsvoraussetzungen sind in den §§ 42, 46 und 79 SGB IX geregelt.

Verfahren

  1. Schriftlicher Antrag der Sorgeberechtigten / Eltern
  2. Prüfung der Zuständigkeit und ggf. Einladung zum 1. Erstgespräch

Beratung, Klärung und Bewertung der Teilhabe der/s Antragssteller/in durch eine Fachkraft der Fachgruppe "Teilhabe junge Menschen".