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Sportförderung

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 die Richtlinie zur Sanierung von Sportstätten für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. 

Insgesamt steht für diese Haushaltsjahre eine Fördersumme von 500.000 € zur Verfügung.

Es gelten folgende Antragsfristen: 

2021 15.11.2021
2022 15.11.2022

Es werden nur Sanierungs-, Ersatz- und Erhaltungsmaßnahmen gefördert. 
Eine Förderung erfolgt bei Gesamtmaßnahmenkosten ab 5.000 € bis maximal 100.000 €. 
Die Förderung des Kreises beträgt maximal 30% der fachtechnisch geprüften förderungsfähigen Kosten. 

Eine Trennung zwischen kommunalen und vereinseigenen Anträgen soll aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht erfolgen. Ziel ist es, dass die Mittel vollständig gebunden werden.

Ein vorzeitiger Baubeginn ab dem 01.01.2021 ist unschädlich.

Zuständig für die Bearbeitung der Richtlinie:

Alexander Ratzke - Fachdienst Kinder, Jugend, Sport
(Tel. +49 4331 202-7030, alexander.ratzke[at]kreis-rd.de).

Die Richtlinie für die Sanierung von Sportstätten im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie der Antragsvordruck stehen zum Download zur Verfügung.