Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die finanziellen Aspekte der vielfältigen Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII werden durch die Fachgruppe „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ bearbeitet.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von jungen Menschen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen,
- die Zahlung von Pflegegeld bei einer Erziehung in Vollzeitpflege,
- die Gewährung von einmaligen Leistungen nach dem jeweils gültigen Richtlinien des Kreises im Falle der Fremdunterbringung,
- die Gewährung von Krankenhilfe bei Unterbringung von jungen Menschen in Heim- oder Vollzeitpflege,
- die Übernahme der Kosten bei Betreuung von jungen Menschen durch ambulante oder teilstationäre Hilfen,
- die Festsetzung von Kostenbeiträgen von Unterhaltspflichtigen/jungen Menschen im Falle einer teilstationären Betreuung oder Fremdunterbringung,
- die Anmeldung von Ersatzansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, die Hilfen für in Fremdunterbringung lebende junge Menschen erbringen.