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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die finanziellen Aspekte der vielfältigen Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII werden durch die Fachgruppe „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ bearbeitet.

Hierzu gehören insbesondere: 

  • die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von jungen Menschen in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen,
  • die Zahlung von Pflegegeld bei einer Erziehung in Vollzeitpflege,
  • die Gewährung von einmaligen Leistungen nach dem jeweils gültigen Richtlinien des Kreises im Falle der Fremdunterbringung,
  • die Gewährung von Krankenhilfe bei Unterbringung von jungen Menschen in Heim- oder Vollzeitpflege,
  • die Übernahme der Kosten bei Betreuung von jungen Menschen durch ambulante oder teilstationäre Hilfen,
  • die Festsetzung von Kostenbeiträgen von Unterhaltspflichtigen/jungen Menschen im Falle einer teilstationären Betreuung oder Fremdunterbringung,
  • die Anmeldung von Ersatzansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, die Hilfen für in Fremdunterbringung lebende junge Menschen erbringen.