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Hilfen für Kriegsopfer, Wehrdienstbeschädigte und Opfer von Gewalttaten

Hilfen für Kriegsopfer und Opfer von Gewalttaten

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist als örtliche Fürsorgestelle bei Kriegsopfern und ihren Familienangehörigen sowie ihren Hinterbliebenen  für die Gewährung und Auszahlung von Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig.

Anträge auf Bewilligung von Leistungen (z.B. einer Hilfe zum Lebensunterhalt oder einer Hilfe zur Pflege) werden von der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung aufgenommen und an die Fürsorgestelle weitergeleitet.

Für die Hauptfürsorgestelle des Landesamtes für soziale Dienste in Neumünster  übernimmt der Kreis Rendsburg-Eckernförde als örtliche Fürsorgestelle die Auszahlung der bewilligten Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Anträge auf Bewilligung von Leistungen (z. B. einer Hilfe zum Lebensunterhalt oder einer Hilfe zur Pflege) werden von der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung aufgenommen und an die Fürsorgestelle zur Bearbeitung weitergeleitet.

Gesetzliche Grundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag
  • Einkommensnachweise
  • weitere im Einzelfall erforderliche Unterlagen (nach Absprache)

Kosten
Gebührenfrei