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Hafenbehörde

Hafenbehördliche Genehmigungen/ Erlaubnisse

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung. 

Fristen

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen. 

Kosten

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde. 

Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO). 

HafVO