Fahrerlaubnisbehörde
Herzlich willkommen bei der Fahrerlaubnisbehörde
Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen vergeben wir zurzeit keine Termine in der Fahrerlaubnisbehörde. In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen auch nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.
Hinweis
Aktuell kommt es aufgrund steigender Antragszahlen und personellen Engpässen zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen mit längeren Bearbeitungszeiten. Dies hat zur Folge, dass momentan mit Bearbeitungszeiten von bis zu acht Wochen zu rechnen ist. Im Interesse aller Personen, die mit Ihnen zusammen warten, arbeiten wir alle Anliegen nach Eingangsdatum ab. Ein Vorziehen einzelner Fälle ist leider nicht möglich.
Bitte sehen Sie daher von Anfragen zum Bearbeitungsstand oder dem Eingang Ihres Antrages ab. Dies würde zusätzliche Ressourcen beanspruchen und zu noch längeren Bearbeitungszeiten führen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, schnellstmöglich wieder zu den gewohnten, kurzen Bearbeitungszeiten zurückzukehren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wenn Sie noch nicht volljährig und noch nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind (außer Klasse AM), können Sie einen Antrag auf Ersterteilung mit begleitetem Fahren stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular mit Stempel der Fahrschule, Angabe der beantragten Fahrerlaubnisklasse(n), Angaben über ggf. vorhandene Fahrerlaubnisklassen, Datum und Unterschrift
- Anlage zum Antrag „Begleitetes Fahren ab 17“
- Kopie Personalausweis oder Reisepasses mit aktueller
- Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Kopie des Führerscheins (falls vorhanden, Kl. A1, L, AM oder T)
- Kopie der Erste Hilfe Bescheinigung
- Sehtestbescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
- Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe und Führerscheine (Vor- und Rückseite) von den Begleitpersonen
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 60,00 Euro bis 110,00 Euro (je nach Anzahl der Begleiter)
- Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Für die Begleitpersonen gilt:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (ehemals Klasse 3) sein
- Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Sie dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als einen Punkt beim Kraftfahrtbundesamt haben.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Wenn Sie noch nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie einen Antrag auf Ersterteilung stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Sehtestbescheinigung
- Kopie der Bescheinigung einer Schulung über Erste Hilfe
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Kopie der Bescheinigung einer Schulung über Erste Hilfe
- Bescheinigung eines Arztes, Arbeitsmediziners oder Betriebsmediziners Ihrer Wahl über die körperliche Eignung gemäß Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenfachärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
Zusatzinformationen:
- Der Sehtest oder das augenärztliche Gutachten darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Der Antrag ist einzureichen bei der für den 1. Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren:
- ca. 50,00 Euro
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie einen Antrag auf Erweiterung stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Kopie des aktuellen Führerscheines
- Sehtestbescheinigung oder ein augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
- Kopie der Bescheinigung einer Schulung über Erste Hilfe
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Kopie des aktuellen Führerscheines
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
- Kopie der Bescheinigung einer Schulung über Erste Hilfe
- augenfachärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Bescheinigung eines Arztes, Arbeitsmediziners oder Betriebsmediziners Ihrer Wahl über die körperliche Eignung gemäß Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Kopie des aktuellen Führerscheines
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
- Kopie der Bescheinigung einer Schulung über Erste Hilfe
- augenfachärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Bescheinigung eines Arztes, Arbeitsmediziners oder Betriebsmediziners Ihrer Wahl über die körperliche Eignung gemäß Anlage 5 Nr. 1 und Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder hier
- Führungszeugnis Belegart „O“, ist bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
Zusatzinformationen:
- Der Sehtest oder die Bescheinigung über die Untersuchung der Augen darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Der Antrag ist einzureichen bei der für den 1. Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren: Je nach Fahrerlaubnisklasse und Vorbesitz
- ca. 50,00 Euro
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU wird der Internationale Führerschein empfohlen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie des EU-Kartenführerscheines
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht den Maßen entsprechend vorschneiden)
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 17,50 Euro
- Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung in Kopie
- Sehtest
- Nachweis über "Erste-Hilfe", sofern diese noch nicht vorliegt
- ein aktuelles Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat, das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt (biometrisch und nicht älter als 2 Jahre) (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!)
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung in Kopie
- Nachweis über "Erste Hilfe", sofern diese noch nicht vorliegt
- ein aktuelles Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat, das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt (biometrisch und nicht älter als 2 Jahre) (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!)
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV
- augenfachärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV
Bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt ist ein Führungszeugnis (Belegart „O“) von Ihnen zu beantragen, welches der Führerscheinstelle dann direkt zugestellt werden wird. Es darf bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Zusatzinformationen:
- Der Sehtest oder das augenärztliche Gutachten darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Der Antrag ist einzureichen bei der für den 1. Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren:
- 205,10 Euro - bei Fahrerlaubnis auf Probe
- 204,30 Euro - bei Fahrerlaubnis ohne Probezeit
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung in Kopie
- ausländischer Führerschein im Original
- ein aktuelles Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat, das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt (biometrisch und nicht älter als 2 Jahre) (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!)
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
- Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 50,00 Euro zzgl. ggf. Gebühren für eine vorläufige Fahrgenehmigung von 10,00 Euro zzgl. ggf. Portogebühren in Höhe von 4,90 Euro für den Direktversand, wenn der Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt werden soll.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher. Bei Fahrerlaubnissen aus Nicht-EU-Staaten:
- Übersetzung des ausländischen Original-Führerscheins
- Nachweis über die Einreise ins Bundesgebiet
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
- Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 50,00 Euro zzgl. ggf. Gebühren für eine vorläufige Fahrgenehmigung von 10,00 Euro zzgl. ggf. Portogebühren in Höhe von 4,90 Euro für den Direktversand, wenn der Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt werden soll.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Bei Fahrerlaubnissen aus Nicht-EU-Staaten:
- Übersetzung des ausländischen Original-Führerscheins
- Nachweis über die Einreise ins Bundesgebiet
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis können Ihren Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antragsformular mit Datum und Unterschrift (die melderechtliche Prüfung wird von hier aus übernommen)
- Kopie des bisherigen Führerscheines (Vor- und Rückseite) – falls vorhanden
- Kopie des gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt und nicht in Uniform
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis können Ihren Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben.
- Kopie der Dienstfahrerlaubnis (Vor- und Rückseite), sollten Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sein, eine Bescheinigung nach § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Führungszeugnis der Belegart „O“ ist bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen – erforderlich für die Klassen D, DE, D1, D1E
- Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 50,00 Euro zzgl. ggf. Portogebühren in Höhe von 4,90 Euro für den Direktversand, wenn der Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt werden soll.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Hinweis: Sollten die Fahrerlaubnisklassen auf Ihrer Dienstfahrerlaubnis bereits abgelaufen sein, sind hier bei Antragsstellung die erforderlichen Eignungsnachweise vorzulegen.
Die Antragsstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Wenn Ihr Führerschein gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
Gebühren:
- 40,20 Euro – (inkl. Porto für Direktversand durch Bundesdruckerei)
- 10,00 Euro - für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrgenehmigung
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Kopie des aktuellen Führerscheines (Im Falle des Direktversandes ist Ihr aktueller Führerschein im Original den Antragsunterlagen beizufügen.)
- ggf. eine neue Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung der Fahrschule für z. B. B96, B196,
- Aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Fo-to nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), dass den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
Gebühren:
- Je nach Art der Änderung zwischen 25,30 Euro und 38,60 Euro zzgl. 4,90 Euro für die Zusendung des Führerscheines direkt durch die Bundesdruckerei
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Umtausch von Führerscheinen und Pflichtumtausch
Sie haben noch einen grauen oder rosa Führerschein und möchten diesen in einen Kartenführerschein umtauschen? Oder möchten Sie wissen, wann Sie Ihren „alten“ Führerschein umtauschen müssen?
Hinweise: Alle Führerscheine, die jetzt hergestellt werden, bekommen eine Befristung für 15 Jahre.
Sollte Ihr alter Führerschein nicht vom Kreis-Rendsburg-Eckernförde ausgestellt worden sein, wird eine sog. Karteikartenabschrift benötigt. Diese erhalten Sie bei der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat.
Gern kann diese auch per E-Mail oder Fax übersandt werden.
Fristen zum „Pflichtumtausch“
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grau oder rosa):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 - 1958 | 19.1 2022 |
1959 - 1964 | 19.1.2023 |
1965 - 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (ohne Ablaufdatum):
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 - 2001 | 19.1.2026 |
2002 - 2004 | 19.1.2027 |
2005 - 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antragsformular mit Datum und Unterschrift
- Kopie des bisherigen Führerscheines (Vor- und Rückseite)
- Kopie des gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
- Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,30 Euro
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Sollten Sie wünschen, dass Ihnen der neue Führerschein per Direktversand von der Bundesdruckerei zugeschickt werden soll, ist es erforderlich, dass der alte Führerschein bei Antragsstellung hier im Original mit eingereicht wird. Die Gebühr hierfür beträgt derzeit 4,90 Euro.
Sollten Sie Fragen zu der Klasse CE79 oder Klasse T haben, informieren Sie sich bitte vor Antragsstellung telefonisch oder per Email unter: fahrerlaubnisbehoerde-rd[at]kreis-rd.de
Die Antragsstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Kopie vom Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat, das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt (biometrisch und nicht älter als 2 Jahre) (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!)
- Augenfachärztliches Gutachten gem. Anlage 6.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- eine ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Nur bei Verlängerung D-Klassen - Bescheinigung über die leistungspsychologische Untersuchung die Anlage 5.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Nur bei Verlängerung D-Klassen - ein Führungszeugnis nach Belegart „O“ zu beantragen auf Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt - Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines, den Vordruck erhalten Sie hier
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 43,90 Euro bzw. 68,20 Euro
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Hinweis
Gewerbliche Fahrten mit Führerscheinen dieser Klassen unterliegen in der Regel der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Informationen zur entsprechenden Karte finden Sie unter Punkt 3.6 „Fahrerqualifizierungsnachweis“
Ausführliche Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und eventuelle Aus-nahmen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Wer Personen in Taxen, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen gegen Entlohnung oder Krankenkraftwagen beruflich steuert, muss einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen.
Voraussetzung ist das 21. Lebensjahr und mind. 2 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, bei Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr und mind. 1 Jahr Besitz der Fahrerlaubnis!
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular (die melderechtliche Prüfung wird von hier vorgenommen)
- Bei Verlängerung: Antragsformular Verlängerung
- Kopie des EU-Kartenführerscheines
- Kopie des gültigen Personalausweises (Vor-und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Augenfachärztliches Gutachten gem. Anlage 6.2 der Fahrerlaubnis Verordnung
- Bei einer erstmaligen Erteilung sowie bei einem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer ab dem 60.Lebensjahr die Anlage 5.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Die ärztliche Bescheinigung eines Arztes, Arbeitsmediziners oder Betriebsmediziners Ihrer Wahl, über die körperliche Eignung gem. Anlage 5.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Führungszeugnis der Belegart „O“, ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
- Nachweis über die Erste-Hilfe (Kurs 9 Unterrichtseinheiten) nur erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll und auch nur bei einem Antrag auf erstmalige Erteilung.
- Falls die Erlaubnis für Taxen gelten soll, muss der Bewerber in einer Prüfung nachweisen, dass er die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem die Beförderungspflicht besteht (bei erstmaliger Erteilung) Gebühr 40,00 Euro
Nach Antragstellung bitte vorherige Terminabsprache bei Fr. Schmidt 04331 202-466 oder Fr. Batzing 04331 202-324.
Gebühren:
- Zwischen 38,00 Euro und 70,00 Euro
- Verlängerung: 38,00 Euro
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Erteilung kann ggf. nach vorheriger Terminabsprache nach Ablegung der Ortskenntnisprüfung erfolgen.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Seit dem 01.Mai 2006 müssen in den Ländern der Europäischen Union alle neuen Lastkraftwagen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Diese Kontrollgeräte erfassen zukünftig digital die Lenk- und Ruhezeiten und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber nach und nach ab.
Die Bedienung dieser Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten. Nur mit einer solchen Karte kann man das Kontrollgerät einstellen, sowie erfasste Daten anzeigen, herunterladen und ausdrucken.
Eine Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung)
- Kopie des EU-Führerscheines
- ggf. Kopie der bisherigen Fahrerkarte
- 1 biometrisches Lichtbild
- Unterschrift zur Herstellung der Fahrerkarte, den Vordruck erhalten Sie hier
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 37,00 Euro inkl. Direktversand
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Seit dem 01. Mai 2006 müssen in den Ländern der Europäischen Union alle neuen Lastkraftwagen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Diese Kontrollgeräte erfassen zukünftig digital die Lenk- und Ruhezeiten und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber nach und nach ab.
Die Bedienung dieser Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten. Nur mit einer solchen Karte kann man das Kontrollgerät einstellen, sowie erfasste Daten anzeigen, herunterladen und ausdrucken.
Eine Unternehmenskarte wird für 5 Jahre ausgestellt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag Unternehmenskarte
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Personalausweises der berufenen Person
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 37,00 Euro inkl. Direktversand.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Seit dem 01. Mai 2006 müssen in den Ländern der Europäischen Union alle neuen Lastkraftkraftwagen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein.
Diese Kontrollgeräte erfassen zukünftig digital die Lenk- und Ruhezeiten und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber nach und nach ab.
Die Bedienung dieser Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten. Nur mit einer solchen Karte kann man das Kontrollgerät einstellen, sowie erfasste Daten anzeigen, herunterladen und ausdrucken.
Die Karte wird für 1 Jahr ausgestellt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag Werkstattkarte
- Kopie der Hersteller-Ermächtigung § 57 b StVZO
- Kopie des Personalausweises des Technikers
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Anstellung im Unternehmen (Arbeitsvertrag oder Erklärung des Unternehmens mit schriftlicher Bestätigung der verantwortlichen Fachkraft über bestehendes Arbeitsverhältnis
- Kopie des gültigen Schulungsnachweises § 57 b Abs. 3 StVZO für verantwortliche Fachkraft
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Kopie des Auszugs aus dem Handels- und Berufsregister / Handwerkerrolle der Werkstatt
- Verwaltungsgebühren in Höhe von 48,00 Euro inkl. Direktversand.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) im praktischen Kartenformat ist der Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation und über die durchgeführten Weiterbildungen nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung. Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr finden Sie unter „Fragen und Antworten“ und dem Stichwort „Fahrpersonalrecht“ nähere Informationen zu diesem Thema.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular mit Vordruck für Unterschrift und Foto
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Kopie des aktuellen Führerscheines
- Bescheinigung über die Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation bzw. über die Weiterbildungen („Module“)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild der Größe 35 x 45 mm im Hochformat (Bitte das Foto nicht den Maßen entsprechend vorschneiden!), dass den Antragsteller in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigt
Gebühren:
Im Regelfall zwischen 32,50 € und 44,90 € inklusive direktem Versand zu Ihnen.
Sie erhalten nach Antragstellung eine gesonderte Zahlungsaufforderung. Bitte zahlen Sie nicht vorher.
Die Antragstellung kann auf dem Postweg erfolgen.“
Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde.
Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.
Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde.
Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:
- Nachname
- Vorname(n) (wie im Personalausweis)
- Geburtsname
- Geburtsdatum
Bitte geben Sie zusätzlich ggf. frühere Namen an.
Ggf. Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung wünschen. Anderenfalls übersenden wir die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift.
Vordruck zum Beantragen der Karteikartenabschrift (mit Möglichkeit zum Ausdrucken)
Die Antragstellung kann per E-Mail an
fahrerlaubnisbehoerde-rd[at]kreis-rd.de
oder auf dem Postweg erfolgen.