Ausbildungsförderung
BAföG
Ausbildungsförderung für Studierende, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Individuelle Ausbildungsförderung wird für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung gewährt, wenn der / dem Auszubildenden die für ihren / seinen Lebensunterhalt und ihre / seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Die Ausführung dieses Bundesgesetzes wurde vom Land Schleswig-Holstein auf die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG) sowie auf das Studentenwerk Schleswig-Holstein (Studenten-BAföG) übertragen.
Schülerinnen und Schüler erhalten Ausbildungsförderung als Zuschuss, müssen diese Leistungen also nicht zurückzahlen.
Welche Frist ist für den Beginn der Ausbildungsförderung zu beachten?
BAföG wird von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird; frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Weitere Informationen:
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den Zusatzleistungen in Härtefällen sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kind und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung https://www.bafög.de/de/das-bafoeg-372.php
Notwendige Unterlagen
Formantrag (bundeseinheitlich) mit den hierzu erforderlichen Nachweisen (z. B. über die Höhe eigener Einkünfte und Einkünfte der Eltern, dem eigenen Vermögen, Unterkunftskosten, Bescheinigung der Ausbildungsstätte usw.),
Der Antrag kann unter Formulare zum Download oder Formulare zum Download mit Antragsassistent https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php abgerufen werden.
Um online einen Antrag zu stellen, nutzen Sie bitte folgenden Link:
Online-Antrag
Der Antrag kann online entweder mit oder ohne Identitätsprüfung gestellt werden.
Bei der elektronischen Antragstellung mit Identitätsprüfung ist eine rechtswirksame elektronische Antragstellung ohne Vorlage persönlich unterschriebener Formulare im Original möglich, wenn Sie einen elektronischen Identitätsnachweis (eID) mittels Personalausweis nach § 18 des Gesetzes über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) oder einen Aufenthaltstitel nach § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erbringen.
Bei der Online-Antragstellung ohne Identitätsprüfung beachten Sie bitte, dass die Beantragung online nicht die Schriftform der Beantragung ersetzt. Sind die Eingaben vollständig und plausibel, wird der Antrag als PDF-Datei erstellt und mit einer Tele-Nummer versehen. Der fertige PDF-Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und beim BAföG-Amt eingereicht werden. Erst wenn der unterschriebene Papier-Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht, sind die Leistungen beantragt. Das Datum des Posteinganges gilt als Antragsdatum.
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig (ca. 3 Monate vor Ausbildungsbeginn), da es zu Beginn eines neuen Schuljahres zu längeren Wartezeiten kommen kann. Die entsprechenden Schulbescheinigungen müssen zeitnah nach dem ersten Schultag nachgereicht werden. Bedenken Sie bitte auch, dass Ausbildungsförderung frühestens ab Beginn des Monats gezahlt wird, in dem der schriftliche Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.