Unternehmensdatenbank
Lohnsteuer Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
- Branche
- Lohnsteuerhilfe
- Anschrift:
-
Ofeld 66
24214 Gettorf - Ansprechpartner:
-
Lohnsteuerhilfeverein
- Telefon:
- 04346 368519
- E-Mail:
- ralez@web.de
Beschreibung
Wir beraten Arbeitnehmer im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Erstellung der Einkommensteuerklärung
Steuervorteile nutzen
Steuerliche Beratung
Riester-Bonus
Kindergeld
Eigenheimzulage
Investitionszulage
Lohnsteuerermäßigung
Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Richtige Steuerklasse
Steuerbescheide
Rechtsmittelführung (bis zur Klage vor dem Finanzgericht bei offensichtlich falschen Steuerbescheiden)
Dies alles bieten wir bei Einkünfte ausschließlich aus nichselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen oder dem Vorliegen von selbstgenutztem Wohneigentum; in diesen Fällen auch bei
Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen)
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht)
Sonstige Einkünfte (z.B. Private Veräußerungsgeschäfte),
sofern die Einnahmen hieraus insgesamt 9.000 Euro bzw. 18.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigen.
Als seit 1972 tätiger Lohnsteuerhilfeverein mit über 2.200 örtlichen Beratungsstellen in Deutschland sind wir der ortsnahe Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Rentner und Pensionäre usw...
Unser Wissen und unsere Erfahrung zu Ihrem Vorteil.
Alle Leistungen sind im sozial gestaffeltem Jahresbeitrag enthalten. Wer weniger verdient, zahlt auch einen geringeren Beitrag.
Erstellung der Einkommensteuerklärung
Steuervorteile nutzen
Steuerliche Beratung
Riester-Bonus
Kindergeld
Eigenheimzulage
Investitionszulage
Lohnsteuerermäßigung
Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Richtige Steuerklasse
Steuerbescheide
Rechtsmittelführung (bis zur Klage vor dem Finanzgericht bei offensichtlich falschen Steuerbescheiden)
Dies alles bieten wir bei Einkünfte ausschließlich aus nichselbständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen oder dem Vorliegen von selbstgenutztem Wohneigentum; in diesen Fällen auch bei
Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen)
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht)
Sonstige Einkünfte (z.B. Private Veräußerungsgeschäfte),
sofern die Einnahmen hieraus insgesamt 9.000 Euro bzw. 18.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigen.
Als seit 1972 tätiger Lohnsteuerhilfeverein mit über 2.200 örtlichen Beratungsstellen in Deutschland sind wir der ortsnahe Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Rentner und Pensionäre usw...
Unser Wissen und unsere Erfahrung zu Ihrem Vorteil.
Alle Leistungen sind im sozial gestaffeltem Jahresbeitrag enthalten. Wer weniger verdient, zahlt auch einen geringeren Beitrag.