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Änderung der Corona-Regeln

Allgemeine News

Am 22.05.2021 tritt die Änderungsverordnung in Kraft und damit folgende geänderte Regelungen:

  • Beherbergungsgäste müssen in der hoteleigenen Innengastronomie keine zusätzlichen negativen Corona-Tests vorlegen, solange sie in einem räumlich abgegrenzten Bereich bewirtet werden und nur regelmäßig getestetes Personal eingesetzt wird.
  • Für den Besuch von Bibliotheken und Archiven entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests.
  • Für die Hundeausbildung müssen Personen keine negativen Corona-Tests vorlegen, solange der Kurs in Kleingruppen (bis zu zehn Personen) und an der frischen Luft stattfindet.

Konsolidierte Lesefassung mit den Änderungen durch die Landesverordnungen zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 15.05.2021 und 21.05.2021