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Änderung der Corona-Regeln

Allgemeine News

Die Landesregierung hat Änderungen zur Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Ab Sonntag, 11.04.2021, gelten einige neue Regeln. Die Außengastronomie darf erst ab Montag, 12.04.2021, wieder unter strengen Auflagen öffnen. Ermöglicht werden auch Modellprojekte, diese starten frühestens ab dem 19.04.2021.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

Außengastronomie:
In Kreisen und kreisfreien Städten, mit einer stabilen Inzidenz unter 100, kann die Außengastronomie wieder öffnen.
Es gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt.
Die Gastronomen müssen Kontaktdaten erheben und die Abstände in allen Bereichen gewährleisten.
FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. Die Landesregierung rät dazu, vor dem Besuch der Außengastronomie Schnell- oder Selbsttests zu nutzen, auch wenn diese nicht verpflichtend sind.
Alkohol darf bis 21 Uhr ausgeschenkt werden. Ab 50 Gästen im gesamten Bereich der Außengastronomie muss das Hygienekonzept beim zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Modellprojekte:
Die Gesundheitsämter können für Modellprojekte in Tourismus, Sport und Kultur mit strengen Schutzvorkehrungen und Testkonzepten (zeitlich befristet und räumlich abgrenzbar) Ausnahmen von den derzeitigen Regeln zulassen.
Voraussetzung sind die Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums und eine wissenschaftliche Begleitung.

Testmöglichkeiten:
Beschäftigte in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen sollen zweimal pro Woche auf eine Covid-Infektion getestet werden. Bei Personen mit einem hinreichenden Impfschutz reicht eine Testung pro Woche.

Alkoholverbot:
Künftig legen die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte Bereiche und Zeiten, in denen das bisherige Alkoholverbot in der Öffentlichkeit aufrechterhalten bleibt, fest.

Maskenpflicht:
Verstöße gegen die Tragepflicht einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung sind künftig auch ohne wiederholte Aufforderung durch eine Ordnungskraft Ordnungswidrigkeiten.

Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 10.04.2021