Mit Allgemeinverfügung vom 28.04.2021 wurde der zeitlich und räumliche Geltungsbereich der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Eckernförde ausgeweitet.
Es ist nunmehr täglich von 10-18 Uhr auch in den folgenden Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- Schulweg ab Einmündung Reeperbahn bis Rathausmarkt
- Rathausmarkt
- Sauersgang.
Die zuvor angeordneten Bereiche gelten darüber hinaus fort.