Die Bezüge von Führungskräften und Aufsichtsräten in öffentlichen Unternehmen müssen in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2016 gemäß dem Vergütungsoffenlegungsgesetz veröffentlicht werden. Gesetzlich vorgesehen ist eine Offenlegung in den jeweiligen Jahresabschlüssen sowie eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein.
Seit 2015 veröffentlicht Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer zusätzlich regelmäßig seine Bezüge auf der Internetseite des Kreises.
Nachfolgend sind die Einkommensverhältnisse für das Jahr 2020 dargestellt, soweit sie im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Landrat stehen.