Mit dem Inkrafttreten der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes am 13. Mai 2021 hebt das Land seine Quarantäneverordnung auf.
Die in der Bundesverordnung geregelten Einreisebestimmungen inklusive Quarantäne- und Testpflichten sowie Ausnahmeregelungen entfalten auch in Schleswig-Holstein unmittelbare Wirkung und ersetzen damit die bisher gültige Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein.
Auch der "Erlass von Allgemeinverfügungen für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger" zu zusätzlichen Testerfordernissen für den Grenzverkehr zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark wird aufgehoben. Grenzpendler und Grenzgänger müssen bei Einreise aus Dänemark nach Deutschland keinen Testnachweis mehr erbringen – zumindest solange Dänemark nicht Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist.
Die Bestimmungen zur Einreisequarantäne werden nun bundeseinheitlich durch die Corona-Einreiseverordnung der Bundesregierung vorgegeben:
- Festsetzung allgemeiner bundeseinheitlicher Vorgaben zu Absonderungspflichten für Einreisende nach Aufenthalt in einem Risikogebiet;
- Die Einführung von Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene im Kontext der Einreisebestimmungen;
- Regelungen zum Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.