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Die Allgemeinverfügung des Kreises zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen wird verlängert

Allgemeine News

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen im Kreisgebiet wird bis zum 31.01.2021 verlängert. Wo eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung. Diese finden Sie hier: