Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets gilt vorerst bis zum 11.04.2021 fort. Wo genau eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung.
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets gilt vorerst bis zum 11.04.2021 fort. Wo genau eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung.