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Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets gilt nur bis 20.06.2021 fort. Wo genau eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung. Mit Wirkung zum 21.06.2021 wird sie aufgehoben.