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Die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets wurde mit Wirkung ab 21.06.2021 aufgehoben

Allgemeine News

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Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets gilt nur bis 20.06.2021 fort. Wo genau eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung. Mit Wirkung zum 21.06.2021 wird sie aufgehoben.


Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Aufhebung der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2a Abs. 2 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona­virus SARS-CoV-2, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist vom 12.06.2021