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Die Allgemeinverfügung zum Verbot des Alkoholausschanks und -konsums in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets wurde bis zum 13.06.2021 verlängert

Allgemeine News

In der Allgemeinverfügung zum Verbot des Alkoholausschanks wurden öffentliche Bereiche festgelegt, in denen der Alkoholausschank und -konsum verboten sind.

Wo genau das Verbot besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung.