Die Allgemeinverfügung zum Verbot des Alkoholausschanks und -konsums in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets wurde bis zum 13.06.2021 verlängert
Allgemeine News
In der Allgemeinverfügung zum Verbot des Alkoholausschanks wurden öffentliche Bereiche festgelegt, in denen der Alkoholausschank und -konsum verboten sind.
Wo genau das Verbot besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung.