Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen im Kampf gegen Corona

Allgemeine News

Die Landesregierung hat im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar 2021 die Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. In Schleswig-Holstein sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu reduzieren und den Anstieg von Neuinfektionen zu minimieren. Die Änderungen treten am kommenden Montag (25. Januar 2021) in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bereits gültigen Regelungen:

  • Maskenpflicht:
    Im Einzelhandel, Personenverkehren, Pflegeheimen, religiösen Veranstaltungen und Versammlungen sind qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen (sog. OP-Masken oder viren-filternde Masken der Standards N95, KN95 oder FFP2) zu verwenden; nicht zulässig sind Alltagsmasken, zum Beispiel aus Stoff, ebenso wie Masken mit Auslassventilen.
  • Kontaktbeschränkungen:
    Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind weiterhin nur mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens). Die unter Vierjährigen werden von der Zählung ausgenommen. Die bisherigen Ausnahmen zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen sind weiterhin möglich; ergänzt wurde ebenfalls, dass Personen, die ausweislich ihres Schwerbehindertenausweises hierzu berechtigt sind, von Begleitpersonen unterstützt werden können.
  • Für voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen gilt:
    Mitarbeitende haben auch hier qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Im unmittelbaren Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ihre Masken sollen die Standards FFP 2, N95 oder KN95 erfüllen.
  • Religiöse Zusammenkünfte:
    Neben den bereits gültigen Vorschriften (Mindestabstand, kein Gemeindegesang etc.) gilt auch hier die Pflicht zum Tragen von qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckungen (auch am Platz). Für Zusammenkünfte mit mehr als  zehn Personen gilt: Spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn ist dem zuständigen Gesundheitsamt das Hygienekonzept anzuzeigen. Für eine gute Umsetzung hat sich die Landesregierung in den vergangenen Tagen mit den Religionsgemeinschaften ausgetauscht.