Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erlässt die Allgemeinverfügung zur Absonderung von positiv Getesteten und deren enge Kontaktpersonen neu. Sie ist bis zum 20.09.2021 in Kraft. Die vorangegangene Allgemeinverfügung wird aufgehoben.
Wer nach einem positiven PCR Test (Labortest) oder einem von geschultem Personaldurchgeführten Antigenschnelltest ein positives Testergebnis erhält, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren.
Die Quarantäne- und Meldepflicht gilt auch für enge Kontaktpersonen zu einer positiv getesteten Person. Nähere Informationen, wer als enge Kontaktperson gilt, finden Sie hier.
Die vorgenannten Personen sind verpflichtet, sich bei dem Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises Rendsburg-Eckernförde, über das Bürgertelefon (04331/202-850) oder per E-Mail unter gesundheitsschutz[at]kreis-rd.de.
Folgende Daten müssen mittgeteilt werden:
- Vor- und Nachname,
- Geburtsdatum,
- Telefonische Erreichbarkeit,
- Anschrift,
- Einordnung der eigenen Person (Ziffer 1 - 3),
- Krankheitssymptome inkl. Mitteilung des Tages des ersten Auftretens,
- Tag des Testes,
- Vor- und Nachname von noch im Haushalt lebenden Personen
Personen, denen vom Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde mitgeteilt wurde, dass aufgrund eines PCR-Tests das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren nachgewiesen wurde, haben sich ebenso unverzüglich in ihre Häuslichkeit zu begeben.
Wer nach einem bei sich selbst oder durch nicht geschultem Personal vorgenommenem SARS-CoV-2 Antigenschnelltest („Selbsttest“) ein positives Testergebnis erhält, muss sich ebenfalls unverzüglich absondern.
Mit Ausnahme der erstgenannten Personengruppe, die einen positiven PCR-Test (Labortest) haben, sind alle vorgenannten Personen verpflichtet, einen PCR-Test in einem Testzentrum, einer Teststation oder in einer Hausarztpraxis bestätigen zu lassen. Für die Durchführung des Tests darf die Quarantäne verlassen werden.