Das Land Schleswig-Holstein hat am Donnerstagabend die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung (Corona-BekämpfVO) veröffentlicht. Diese Verordnung gilt vom 26. Juli 2021 bis zum Ablauf des 22. August 2021.
Nach der Corona-BekämpfVO treten ab Montag folgende Neuerungen in Kraft:
Regelungen für Veranstaltungen
Wie angekündigt werden die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen entsprechend dem Veranstaltungsstufenkonzept geändert. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (Feste, Feiern, Empfänge usw.) wird aufgehoben; dies gilt auch für die Veranstaltungen mit Marktcharakter (unter den bereits bestehenden Auflagen wie der Quadratmeterbeschränkung und Maskenpflicht in Innenbereichen) und Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (es gelten aber weiterhin Auflagen wie max. Auslastung von 50 Prozent). Veranstaltungen mit Eventcharakter sind in Außenbereichen und unter strengen Auflagen zulässig (Maskenpflicht, Hygienekonzept mit Berücksichtigung der An- und Abreise, Kontaktdatenerhebung, Testpflichten, behördliche Genehmigung, Ordnungskräfte). Auch bei Versammlungen und Gottesdiensten werden die Begrenzungen für Teilnehmende aufgehoben.
Testpflichten gelockert
Außerdem entfällt ab Montag die Testpflicht für Besuche von Gaststätten in Innenbereichen, bei Veranstaltungen mit Gruppenaktivität, für Sport sowie Angebote der Kinder und Jugendhilfe in Innenbereichen sowie die Folgetestung beim Besuch eines Beherbergungsbetriebes.
Die Maskenpflicht für Schiffsverkehre (ÖPNV wie touristisch) wird in den Außenbereichen aufgehoben.
Die neue Corona-BekämpfVO finden Sie hier:
Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 22.07.2021