Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 29. März 2021 beschlossen. Die bisherigen Regelungen bleiben weitgehend bestehen, neue Regelungen gelten jedoch beispielsweise in Pflegeeinrichtungen.
Besuche werden vereinfacht:
Ab Montag können Bewohnerinnen und Bewohner in den Heimen wieder Besuch von mehr als zwei festen Personen empfangen. Besucherinnen und Besucher, die nachweisen können, dass sie geimpft sind, müssen sich außerdem nicht mehr vor jedem Besuch testen lassen. Die Gemeinschaftsräume dürfen wieder für wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote und Gemeinschaftsveranstaltungen genutzt werden.
Verschärft wurden die Regelungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe:
Besonders vulnerable Bewohnerinnen und Bewohner ohne hinreichenden Impfschutz dürfen in Zukunft jeweils nur von zwei verschiedenen Personen Besuch erhalten.
Weitere Regelungen:
- Ab Montag dürfen wieder bis zu zwei Übungsleiterinnen oder Übungsleiter Kindersportgruppen beaufsichtigen. Bislang war dies nur einer Betreuungsperson erlaubt. Zudem können die zuständigen Gesundheitsämter die Öffnung von Bädern für Gruppenschwimmkurse für Kinder bis 14 Jahre erlauben.
- Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften:
- Die bisherige Anzeigepflicht von rituellen Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern entfällt; Gemeindegesang im Freien und mit qualifizierter Mund-Nasen-Bedeckung ist möglich.
- Außerschulische Bildungsangebote:
Jagdausbildung und -prüfung sowie die studienvorbereitende Ausbildung an Musikschulen sind unter Auflagen möglich. - Beherbergungen:
Wer ein Boot überführt oder seetüchtig machen muss, darauf übernachten. - Strandkörbe dürfen wieder vermietet werden