Die Landesregierung hat eine Neufassung der Quarantäne-Verordnung beschlossen.
Künftig sind Einreisende verpflichtet, sich zehn Tage in Quarantäne zu begeben, falls sie sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben.
Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss sich weiterhin für 14 Tage absondern. Grenzpendler und -gänger sind davon nicht betroffen.