Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat die Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson bis zum 15.03.2021 verlängert.
Sobald jemand von seinem oder ihrem positiven Corona-Testergebnis erfährt, muss er oder sie sich sofort und auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben. Das gilt auch für alle, die im selben Haushalt leben. Haus oder Wohnung dürfen dann nicht mehr verlassen werden, bis der Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises etwas Anderes anordnet. Bisher mussten positiv Getestete zunächst vom Infektionsschutz telefonisch über die Quarantäneanordnung informiert werden, bevor diese rechtlich wirksam wurde.
Konkret heißt es in der Allgemeinverfügung unter anderem, dass Personen, die
- Kenntnis davon haben, dass eine bei ihnen vorgenommene molekularbiologische Untersuchung auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist (positiv getestete Personen) oder
- die Kenntnis davon haben, dass ein durchgeführter SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist oder
- die nach den Vorgaben des Robert-Koch Institutes (RKI) als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen sind oder
- denen vom Fachdienst Infektionsschutz mitgeteilt wurde, dass aufgrund einer bei ihnen vorgenommenen molekularbiologischen Untersuchung das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren nachgewiesen wurde (positiv getestete Personen)
verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit zu begeben und sich bis auf Weiteres ständig dort abzusondern.
Positiv getestete Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises zu melden, welcher über das Bürgertelefon (04331 202-850) oder per E-Mail unter gesundheitsschutz[at]kreis-rd.de zu erreichen ist.
Folgende Daten müssen dabei übermittelt werden:
Vor- und Nachname, Geburtsdatum, telefonische Erreichbarkeit, Anschrift, Angabe, welche Art Test vorliegt, Krankheitssymptome, Tag, an dem erste Symptome aufgetreten sind und Vor- und Nachnamen von Personen, die im selben Haushalt leben.
Für Personen in Absonderung gelten unter anderem folgende Verhaltensregeln:
- Kein enger körperlicher Kontakt zu Familienangehörigen und anderen Personen;
- ein Abstand von mehr als 1,50 bis zwei Meter zu allen Personen ist einzuhalten.
- Nach Möglichkeit sollte im Haushalt eine zeitliche und räumliche Trennung zu bisher nicht positiven Haushaltsmitgliedern eingehalten werden. Eine „zeitliche Trennung" kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden.
- Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes (MNS), wenn es unvermeidlich ist, dass der Raum mit anderen geteilt werden muss. Der MNS muss bei Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden, gewechselt werden.
- Geschirr und Wäsche sollten nicht mit Haushaltsmitgliedern oder Dritten geteilt werden, bevor diese gewaschen worden sind – wenn möglich bei mindestens 60 Grad.
- Oberflächen, mit denen Personen häufig in Berührung kommen, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger oder Flächendesinfektionsmittel gereinigt werden.
- Führen eines Tagebuchs, wo unter anderem Symptome und Körpertemperatur notiert werden. Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen ist der Fachdienst Gesundheitsdienste unverzüglich zu informieren.