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Vorschriften für fleischverarbeitende Betriebe während der Corona-Pandemie werden verlängert

Allgemeine News

Die Allgemeinverfügung des Kreises zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleischverarbeitenden Betrieben wird bis zum 15.03.2021 verlängert.