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Weitere Lockerungen durch Inkrafttreten der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes ab dem kommenden Montag

Allgemeine News

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein am Montag den 28.06.2021, außer Kraft mit Ablauf des 25.07.2021, werden weitere Lockerungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes gelten.

Konkret ändert sich mit der neuen Landesverordnung folgendes:

  • An der frischenLuft, etwa auf Wochenmärkten oder in Warteschlangen, entfällt die Maskenpflicht. Das Abstandsgebot gilt jedoch unverändert weiter.
     
  • Auch bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter in Innenräumen, in Kinos oder im Theater, muss ab kommenden Montag am Platz keine Maske mehr getragen werden. Auf dem Weg zum Sitzplatz oder auf den Gängen ist die Maske jedoch weiterhin Pflicht. Es entfällt außerdem die Testpflicht.
     
  • Für Veranstaltungen im Freien sowie Veranstaltungen mit Marktcharakter sind keine Tests mehr notwendig.
     
  • Beim Sport in geschlossenen Räumen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erst ab einer Gruppengröße von 25 Personen einen Test vorlegen.
     
  • Bei Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb ist vor der Anreise weiterhin ein Test erforderlich, ebenso noch einmal 72 Stunden nach der Anreise. Weitere Tests sind dann nicht mehr nötig.
     
  • Darüber hinaus steigen die zulässigen Teilnehmerinnenzahlen und Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen:
    • Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze (z.B. Feste und Empfänge): 250 Personen (Innen) / 500 Personen (Außen).
    • Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Messen): 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).
    • Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen): 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).
    • Gottesdienste: 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).
    • Wettbewerbe und Sportfeste: 1.250 Personen (Innen) / 2.500 Personen (Außen).
       
  • Die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen entfallen.
     
  • Unabhängig vom Modellprojekt sollen außerdem Diskotheken für bis zu 125Personen unter strengen Bedingungen wieder öffnen dürfen. Dafür ist unter anderem ein Hygienekonzept notwendig, darüber hinaus müssen alle Gäste einen negativen Test vorlegen, ihre Kontaktdaten angeben und eine Maske tragen.